Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1. Sitz des Ing.-Beratungs- und Verkaufsbüro Holster ist Kurmärkerstr.  32 in 70569 Stuttgart.

2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Ing.-Beratungs- und Verkaufsbüros Holster erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Für den Fall, dass der Käufer ebenfalls über Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, verfügt, werden diesen hiermit widersprochen.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§2 Vertragsabschluß

1. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie übergeben bzw. versenden.

2. Alle Verkäufe erfolgen grundsätzlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten für zukünftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

3. Alle Vereinbarungen, Bestellungen auch Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Angaben in Flyern, Prospekten und Anzeigen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Bei sofortiger Liefeurng oder Leistung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt werden.

4. Die Angebote des Ing.-Beratungs- und Verkaufsbüro Holster sind freibleibend und unverbindlich.

§3 Preise und Eigentumsvorbehalt

1. Den Kaufverträgen liegen die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise des Ing. Beratungs- und Verkaufsbüros Holser zugrunde.

2. Die gelieferten Waren bleiben solange Eigentum des Ing. Beratungs- und Verkaufsbüros Holster, bis der Vertragspartner alle Forderungen aus der Geschäftsbedingung erfüllt hat. Wird das Eigentum des Ing. Beratungs- und Verkaufsbüros Holster gefährdet, so hat der Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht des Ing. Beratungs- und Verkaufsbüros Holster sowohl dem Dritten als auch des Ing. Beratungs- und Verkaufsbüros Holstergegenüber schriftlich zu bestätigen.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ware die unter Eigentumsvorbehalt steht an Dritte zu verpfänden oder sicherungszuübereignen.

3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann das Ing. Beratungs- und Verkaufsbüros Holster sofort von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Herausgabe fordern. Die dadurch entstandenen Kosten und den etwaigen Verlust des Ing. Beratungs- und Verkaufsbüros Holster trägt der Vertragspartner. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Bei Vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt die Ware ohne gerichtliche Hilfe vom Besteller, Käufer zurückzuholen. Der Käufer, Besteller räumt bereits bei Vertragsabschluß dem Lieferer das Recht ein, den Aufstellungsort der Ware ect. zum Zwecke der Abholung betreten zu dürfen.

§4 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Soweit der Kunde Kaufmann ist, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht zu.

2. Schecks werden nur Erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlage, Benachrichtigung und Zuleitung.

3. Verzug mit der Bezahlung unserer Forderung trifft ein, wenn wir an die Zahlung schriftlich erinnern oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmtem Termin verlangen, auch wenn dieses Schreiben nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnet wird. Wir berechnen einen Verzugszins von 5 v.H. über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB.

4. Der Kunde hat unsere Abrechnungen, Saldenfeststellungen usw. innerhalb eines Monats nach Zugang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb dieser Zeit zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.

§5 Lieferung bzw. Versand

1. Der Versandweg wird nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Angabe bestimmter Termine und Fristen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung unserer Firma durch Zulieferanten und Hersteller

2. Bei Versand wird nur gegen Vorauskasse und unfrei geliefert.

3. Bei Retoursendungen die eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Ing. Beratungs- und Verkaufsbüro Holster getätigt werden sind die entstandenen Versand- und Bearbeitungskosten vom Rücksender bzw. Erstbesteller zu tragen. Unser Einverständnis zur Rücksendung muss dem Besteller schriftlich vorliegen.

4. Bei Beschädigungen an Verpackungen und offener Ware, die augenscheinlich und Äußerlich zu erkennen sind, muss der Käufer diese Beschädigung unverzüglich bei der entsprechenden Versandfirma anzeigen (Der Käufer hat das Recht diese Ware an Ort und Stelle der Zulieferung zurückzuweisen).
Für Spätere Reklamationen kann keine Haftung übernommen werden.

5. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

§6 Mängelhaftung und Gewährleistung

1 Der Käufer verliert alle Gewährleistungsansprüche, wenn er an der von uns verkauften Ware / Dienstleistung Änderungen vornimmt sowie Teile auswechselt,   soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Hinsichtlich der von uns verkauften Komponenten ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung und Handhabung der Geräte sowie deren Öffnen zurückzuführen ist.

2. Der Käufer hat unsere verkauften Teile unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen usw. sorgfältig zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich und   detailliert schriftlich anzuzeigen. Dies muss spätestens innerhalb 8 Tage nach Verkauf erfolgen. Zeigt sich ein vor Übergabe der Ware / Leistung vorhandener Mangel erst später (Verdeckter Mangel) so ist dieser ebenso nach seiner Entdeckung unverzüglich, spätestens nach 8 Tagen, anzuzeigen.

3. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.

4. Alle Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren bei Gebrauchtteilen einheitlich innerhalb 1 Jahres nach der Übergabe des Produkts, der Dienstleistung. Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder Arglist bleiben davon ausgeschlossen.

5. Es wird keinerlei Garantie für Art, Menge, Güte und Verwendbarkeit der Ware übernommen.

6. Die Beachtung von Sicherheits-, Zulassungs- und Umweltschutzvorschriften sowie die Einholung von Betriebserlaubnissen sind Sache des Käufers.

§7 Zusatz

1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck nahe kommt.